Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der jeweiligen Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
Führung des Inventarverzeichnisses
Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
Anerkennung der Jahresrechnung
Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
Beantragung von Zuschüssen
Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen
Die Kirchenverwaltungen sind gewählt von 2025 bis 2030.
Großostheim
Kirchenverwaltung

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Kirchenverwaltungsvorstand: Pfr. Manfred Jarosch Wenigumstadt